Wartung
Wartung
Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Instandhaltungsmaßnahmen an Maschinen und Anlagen durchzuführen. Die Instandhaltung umfasst alle Maßnahmen zur Bewahrung, Feststellung, Wiederherstellung und Verbesserung von Maschinen und Anlagen. Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass die technischen Anlagen funktionsfähig und sicher bleiben und so mögliche Ausfälle verhindert werden können.
Eine der vorbeugenden Instandhaltungsmaßnahmen ist die Wartung. Darunter versteht man alle Maßnahmen, welche in Betracht gezogen werden, um die Abnutzung von Maschine und Anlage soweit wie möglich hinauszuzögern. Die Wartung garantiert eine störungsfreie Produktion über einen längeren Zeitraum.
Wir führen gerne die Wartungen Ihrer Maschine für Sie durch, um teure Reparaturkosten zu sparen und die permanente Sicherheit für Ihre Mitarbeiter abzusichern.
Melden Sie sich gerne direkt bei uns telefonisch
oder per E-Mail.
Eine der vorbeugenden Instandhaltungsmaßnahmen ist die Wartung. Darunter versteht man alle Maßnahmen, welche in Betracht gezogen werden, um die Abnutzung von Maschine und Anlage soweit wie möglich hinauszuzögern. Die Wartung garantiert eine störungsfreie Produktion über einen längeren Zeitraum.
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